KZ-Kommandeuse und Rädelsführerin des 17. Juni 1953?
Produktform: Buch
Die vorliegende Seminararbeit thematisiert den Fall der Erna Dorn. Erna Dorn war eine in der Deutschen Demokratischen Republik verurteilte Kriegsverbrecherin, die am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle wegen „faschistischer Kriegshetze“ zum Tode verurteilt und am 1. Oktober 1953 in Dresden durch das Fallbeil hingerichtet wurde. Sie soll den Volksaufstand vom 17. Juni 1953, der von der SED offiziell als ein vom Westen organisierter faschistischer Putschversuch deklariert wurde, als Agentin mitgeplant und schließlich als „Rädelsführerin“ in Halle vorangetrieben haben. Zuvor wurde Erna Dorn bereits am 21. Mai 1953 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ebenfalls vom Bezirksgericht Halle, zu einer Haftstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie bei der Gestapo gearbeitet haben und als Aufseherin in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Lobositz tätig gewesen sein soll. Das Besondere am Fall Dorn ist, dass die verschiedenen Vorwürfe gegen sie ausschließlich aus angeblichen Selbstanschuldigungen im Rahmen verschiedener Verhöre hervorgehen, die in den Ermittlungsakten des Ministeriums für Staatssicherheit und der Polizei dokumentiert sind. Das Interessante daran: Die Aktenlage ist in vielen Punkten widersprüchlich und ungenau. Es besteht sogar die Vermutung, dass die Anschuldigungen gegen Erna Dorn nicht der Wahrheit entsprechen, sondern frei erfunden wurden, um den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 öffentlich als faschistischen Putschversuch darzustellen. Der Fall Dorn ist auch deshalb so beeindruckend, weil er sich vor weniger als 70 Jahren in Halle zugetragen hat. Handelt es sich also um einen Fall politischer Strafjustiz, wie er heute in Deutschland nicht mehr denkbar ist? Oder war Erna Dorn wirklich eine faschistische Kriegsverbrecherin? Das lässt sich heute aufgrund fehlender Beweise wohl nicht mehr zweifelsfrei beantworten. In dieser Arbeit wird der Werdegang der Erna Dorn mit den verschiedenen Vorwürfen gegen sie dargestellt. Dabei werden die Aktenlage der Ermittlungsbehörden und die darin vorkommenden Unstimmigkeiten und Widersprüche aufgezeigt, so dass der Leser zu einem eigenen Urteil gelangen kann.weiterlesen