Mit dem Strafprozessreformgesetz 2004 (in Kraft seit 1.1.2008) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Opfer einer Straftat (und in gewissen Fällen auch der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz) die Fortführung eines von der Staatsanwaltschaft eingestellten Ermittlungsverfahrens beantragen. Trotz der hohen praktischen Bedeutung des „Fortführungsantrags“ existierte bisher keine empirische Untersuchung zu dessen Inanspruchnahme und Wirksamkeit. Diese Lücke soll mit der vorliegenden Arbeit geschlossen werden. Zu diesem Zweck wurden die Akten der im Jahr 2011 bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachten Fortführungsanträge ausgewertet. Im Zentrum der Untersuchung steht dabei die Frage, inwieweit erfolgreiche Fortführungsanträge letztlich zu einem anderen Ausgang des Strafverfahrens führen.
Neben einer einleitenden Darstellung der rechtlichen Grundlagen werden die Ergebnisse der Aktenuntersuchung auch durch die vom Aktenverwaltungsprogramm der Justiz erfassten Daten zu den eingebrachten Fortführungsanträgen ergänzt. Außerdem wird auch die Inanspruchnahme des Fortführungsantrags durch den Rechtsschutzbeauftragten der Justiz behandelt. In einem abschließenden Teil soll dann schließlich eine Gesamtbewertung des Fortführungsantrags versucht werden.weiterlesen