Der Gedanke der Prävention im deutschen Schadensersatzrecht
Die Flucht in den Geldersatz immaterieller Schäden. Zugleich eine Besprechung der Caroline-Urteile des Bundesgerichtshofs und des Draehmpaehl-Urteils des Europäischen Gerichtshofs
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die -Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entschädigung für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das -Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu § 611a BGB haben für großes Aufsehen gesorgt, weil sie dem Schadensersatz eine präventive Funktion zugewiesen haben. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Gedanke der Prävention Eingang in das Schadensersatzrecht des BGB finden kann. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Vereinbarkeit von Prävention mit den Grundprinzipien des Schadensersatzrechts. Weitere Schwerpunkte bilden die Abgrenzung zu Privatstrafen bzw. und eine kritische Würdigung sowohl der -Rechtsprechung als auch des -Urteils. Als Ergebnis zeigt sich, daß Prävention dem deutschen Schadensersatzrecht nicht fremd ist und bei der Bemessung von Schadensersatz Berücksichtigung finden kann.weiterlesen
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