Der Gleichbehandlungsanspruch befristet beschäftigter Arbeitnehmer aus § 4 Abs. 2 TzBfG
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Eines der Kernstücke der Analyse, ob die Zielsetzung des § 4 Abs. 2 TzBfG, die Arbeitsbedingungen befristet beschäftigten Arbeitnehmer an jene der Dauerbeschäftigten anzugleichen, verwirklicht wird, ist ein Vergleich zwischen nationalen und europäischen allgemeinen und spezifischen Gleichbehandlungsgeboten und die systematische Einordnung der Norm in dieses Gefüge. Hieraus ergeben sich wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Reichweite der Norm. Die Rechtfertigungsmöglichkeit einer Ungleichbehandlung durch "sachliche Gründe" senkt das umfassende Schutzniveau nicht ab. Die Rechtfertigungsprüfung orientiert sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wie sich aus der Konturierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs mithilfe der klassischen Auslegungsmethoden sowie der Fallgruppenbildung anhand der europäischen und nationalen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung des Schrifttums ergibt. Der Gleichbehandlungsanspruch bedarf aber der Absicherung mittels eines Fortsetzungsanspruchs.
Die Arbeit wurde im November 2019 mit dem Bernd-Pederzani-Gedächtnispreis für herausragende Promotionen an der Fernuniversität in Hagen ausgezeichnet.weiterlesen
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