Der Gleichstellungsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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Die Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hatte seit 2003 flächendeckend Tarifverträge abgeschlossen, die von dem gesetzlich vorgesehenen Gleichstellungsgrundsatz abwichen und mit denen die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer verschlechtert werden konnten. Im Jahre 2010 entschied das Bundesarbeitsgericht jedoch, dass die CGZP tarifunfähig war und daher sämtliche mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam waren. Die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen dieses Beschlusses waren enorm und beschäftigen die Arbeitsgerichte nach wie vor. Benjamin Jahn gibt einen Überblick über die Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland und stellt die Systematik der Arbeitnehmerüberlassung in anderen europäischen Ländern, wie den Niederlanden, Frankreich und England, dar. Er befasst sich vertieft mit der Tarifausnahme zum Gleichstellungsgrundsatz und gibt den gerichtlichen Instanzenzug zur Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP kritisch wider. Abschließend fokussiert er die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen des CGZP-Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts.weiterlesen
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