Der Grundsatz der Totalreparation
Naturrechtliche Wertungen als Grundlage für einen deutschen Sonderweg
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Der Grundsatz der Totalreparation, so wie er im BGB zum Ausdruck kommt, bildet einen juristischen Sonderweg: In anderen Rechtsordnungen und auch in den internationalen Regelwerken finden sich nämlich - vor allem innerhalb des Vertragsrechts - teils erhebliche Einschränkungen der Schadensersatzpflicht. Zudem sah sich die stets uneingeschränkte Schadensersatzverpflichtung auch in Deutschland immer wieder mitunter heftiger Kritik ausgesetzt. Feras Gisawi zielt auf eine historische Erklärung dieses Sonderweges und sieht die Grundlagen des heutigen Rechts im deutschen Naturrechtsdiskurs der Neuzeit. Er weist nach, dass die dort entwickelten Vorstellungen und Wertungen das Postulat uneingeschränkten Schadensersatzes gedanklich überlagert und argumentativ stabilisiert haben. Diese Wertungen waren prägend für die weitere deutsche (Natur)Rechtsentwicklung bis zum BGB.weiterlesen
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