Der Import und Export von Mitarbeiteroptionen
Eine Beurteilung der Steuerfolgen für Führungskräfte nach geltendem Recht und nach dem neuen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
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Der Import und Export von Mitarbeiteroptionen
Am 1. Januar 2013 wird das neue Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Kraft treten. Der Gesetzgeber hat sich bei der Besteuerung der Mitarbeiteroptionen für einen Systemwechsel entschieden. Die Besteuerung wird künftig bei der Ausübung der Mitarbeiteroption und nicht wie bisher im Zeitpunkt des Zuflusses des Reinvermögens erfolgen. Anhand typischer Fallkonstellationen stellt die vorliegende Arbeit die Steuerfolgen für Führungskräfte beim Import und Export von Mitarbeiteroptionen sowohl nach dem geltenden als auch nach dem neuen Bundesgesetz dar. Bemerkenswerterweise ist das neue Bundesgesetz auf Mitarbeiter ausgerichtet, die nicht in ihrer Organfunktion tätig sind. Die Auslegungsfragen und Lösungsansätze für die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen beim Import und Export durch Verwaltungsräte werden deshalb eingehend erörtert. Zudem wird im Hinblick auf die Steuerplanung aufgezeigt, in welchen Situationen Mitarbeiteroptionen und Mitarbeiteraktien optimal eingesetzt werden könnenweiterlesen
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