Der Kunstauktionator – Rechte, Pflichten und Haftung
Produktform: Buch
Allen Wirtschaftsschwankungen zum Trotz ist das bereits
seit Jahrhunderten bestehende Interesse am Kunsterwerb
ungebrochen. Knapp die Hälfte der 63,7 Milliarden
US-Dollar Jahresumsatz im Kunsthandel 2017 wurde
dabei auf Kunstversteigerungen unter Einschaltung von
Kunstauktionatoren erwirtschaftet. Dieser wirtschaftlich
überragenden Bedeutung der Kunstversteigerer steht
fast diametral entgegen, dass deren Rechtsstellung
zumindest in Deutschland nicht vollumfänglich geklärt ist.
Insbesondere der Pflichtenkatalog des Kunstauktionators
und die damit zusammenhängende Haftung werfen
seit Jahrzehnten immer noch entscheidende Fragen
auf: Inwieweit treffen den Auktionator Untersuchungsund
Aufklärungspflichten hinsichtlich der Herkunft des
Kunstwerks? Sind seine Angaben im Auktionskatalog
verbindlich oder bloße „unverbindliche Anpreisung“?
Haftet er für Mängel des Kunstwerks? Bestehen auch
nach Abwicklung des Verkaufs noch für eine gewisse
Zeit Sorgfaltspflichten des Versteigerers? Inwieweit kann
er den Auktionsverkauf insgesamt durch Allgemeine
Geschäftsbedingungen beeinflussen? Dabei stellt gerade
der Kunstversteigerer das Spezifikum der Beziehung
zwischen Einlieferer und Ersteigerer dar und nimmt eine
ganz besondere (Vertrauens-)Position ein. An dieser
Stelle setzt der Verfasser der Saarbrücker Dissertation
an. So wie viele Einzelteile erst gemeinsam ein Mosaik
bilden, so lassen sich unter anderem die oben genannten
Fragen nur dann einer interessengerechten Lösung
zuführen, wenn zuvor eingehend die Rechte und Pflichten
gegenübergestellt und besonderes Augenmerk auf die
grundsätzliche Rechtsposition des Kunstauktionators
gerichtet wird. Vor allem lassen sich neue Rechtskonzepte
entwickeln, die bisherige Streitfragen vom Auktionator
weg verlagern oder insgesamt obsolet werden lassen.weiterlesen