Wer trägt Schuld, Mitschuld und Verantwortung an der Entmündigung, Inverwahrnahme und am Tod König Ludwigs II. von Bayern? Als maßgeblich Schuldige gelten der Psychiater Dr. Bernhard von Gudden, Minister Johann von Lutz, Graf Maximilian von Holnstein und Prinzregent Luitpold, die sogenannte „königlich-bayerische Viererbande“. Sie sollen die „Königskatastrophe“ zu verantworten haben – alle Ereignisse, an deren Ende Ludwig II. leblos im Starnberger See trieb. Die Schuldfrage wurde jedoch nie in einem offiziellen Prozess geklärt. Die Verhandlungen des bayerischen Landtags am 17. und 26. Juni 1886, allgemein als „Totengericht“ bekannt, wurden diesem Anspruch nicht gerecht.
Der „Ludwig-II.-Prozess“ bietet einen schonungslosen Blick ins Räderwerk der Entmündigungsmaschinerie und entwirrt das dunkle Geflecht, dessen Wurzeln bis in die Kindheit Ludwigs II. reichen – ein Prozess mit überraschendem und erschreckendem Ergebnis.weiterlesen