Eine exemplarische Untersuchung des Minderjährigenschutzes im Einheitsgefüge der Privatrechtsordnung
Produktform: Buch
Der Schutz des strukturell Unterlegenen hat in den letzten 20 Jahren erhebliche Erweiterungen erfahren. Zugleich sieht er sich heftiger Kritik ausgesetzt. Seine Umsetzung im BGB durch zwingendes Recht ist als Zurückdrängung der Privatautonomie und als nicht systemkonform kritisiert worden. Es wird gar die Einheit der Privatrechtsordnung als gefährdet erachtet.
Wie aber sieht ein systemkonformer Schutz Schwächerer aus, wo kann er Vorbilder finden?
Während in den 70er Jahren Erneuerungsvorbilder für das Privatrecht in sonderprivatrechtlichen Sozialmodellen gesucht wurden und insbesondere gefragt wurde, ob das Sonderprivatrecht zum Schutz einer Gruppe strukturell Unterlegener (Verbraucherschutz) Erneuerungsvorbild für das allgemeine Zivilrecht sein kann, soll hier der Frage nachgegangen
werden, ob das BGB mit dem Minderjährigenschutz nicht längst ein Vorbild für den systemkonformen Schutz anderer strukturell Unterlegener im allgemeinen Zivilrecht bereithält. Der Minderjährige scheint das Paradebeispiel des strukturell Unterlegenen zu sein; gleichzeitig haben sich die Regeln der §§ 104 ff. BGB zum Schutz des Minderjährigen als
besonders beständig erwiesen und scheinen noch heute zufriedenstellende Ergebnisse zu generieren. Der Minderjährigenschutz ist dennoch bislang nie im Zusammenhang mit der dogmatischen Weiterentwicklung des Schutzes strukturell Unterlegener betrachtet worden.
In der vorliegenden Arbeit wird daher exemplarisch anhand des Minderjährigenschutzes untersucht, ob und wie der Schutz Schwächerer mit den herkömmlichen Werten der Privatrechtsordnung in angemessenen Ausgleich gebracht und mithin systemkonform im BGB umgesetzt werden kann.weiterlesen