Noch Fragen? 0800 / 33 82 637

Der Richtervorbehalt bei der Blutprobenentnahme gemäß § 81a Abs. 2 StPO

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

Die Blutprobenentnahme ist eine der am häufigsten durchgeführten Zwangsmaßnahmen der Strafprozessordnung. Trotz ihrer regelmäßigen Eilbedürftigkeit ist ihre Anordnung grundsätzlich dem Richter vorbehalten; die Ermittlungsbehörden sind nur bei Gefahr im Verzug zuständig. Aus diesem Spannungsfeld resultieren Kompetenzstreitigkeiten, die in jüngerer Vergangenheit zahlreiche Gerichte beschäftigten. Dies wird zum Anlass genommen, die dogmatischen Strukturen des Richtervorbehalts samt Eilkompetenz zu beleuchten und praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und im Jahr 2017 für den Bereich der Verkehrsdelikte einen neuen § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO geschaffen. Die Auslegung der Norm wirft jedoch einige Fragen auf und wird dem Anspruch, das Verfahren bei der Anordnung der Blutprobenentnahme zu vereinfachen, nicht unter allen Gesichtspunkten gerecht.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-8487-6226-2 / 978-3848762262 / 9783848762262

Verlag: Nomos

Erscheinungsdatum: 11.10.2019

Seiten: 330

Auflage: 1

Autor(en): Theresa Regina Disselkamp

86,00 € inkl. MwSt.
kostenloser Versand

lieferbar - Lieferzeit 10-15 Werktage

zurück