Der Stimmrechtsberater in der Unternehmensverfassung der deutschen Aktiengesellschaft
Zugleich ein Beitrag zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie II
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Stimmrechtsberater nehmen in der gelebten Corporate Governance börsennotierter Aktiengesellschaften mit ihren Vorschlägen an die Aktionäre, wie diese ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausüben sollen, eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Bislang normativ nicht erfasst, ist nunmehr durch die zweite EU-Aktionärsrechterichtlinie vom Mai 2017 die erstmalige Regulierung der Stimmrechtsberater erfolgt. Die Umsetzung der statuierten Transparenzpflichten hat das ARUG II in den §§ 134a, 134d AktG verortet. Die Arbeit befasst sich zum einen mit der Umsetzungsgesetzgebung durch das ARUG II und legt dabei den Fokus auf die vielfältige Kritik am Wirken der Stimmrechtsberater. Weiterhin wird ganz grundsätzlich der Frage nachgegangen, ob und wie sich der Einfluss der Stimmrechtsberater, die aus dem monistischen System kommen, in das dualistische System der deutschen Aktiengesellschaft mit seinem eigenständigen Überwachungsorgan Aufsichtsrat einpassen lässt.weiterlesen
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