Der Trust im italienischen Recht
Eine rechtsvergleichende Untersuchung vor dem Hintergrund des Haager Trust-Übereinkommens
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Der Trust entstammt der angelsächsischen Rechtstradition und ist dort seit Jahrhunderten ein konsolidiertes Konzept. Mit den Rechtsordnungen des civil law wurde er aufgrund Unvereinbarkeit mit seinen tragenden Prinzipien jedoch lange Zeit als inkompatibel angesehen. Trotz fortbestehender Vorbehalte haben verschiedene civil law- Rechtsordnungen den Trust inzwischen rezipiert oder ihm nachgebildete neue Institute kodifiziert. Anstoß zu dieser Entwicklung gab nicht zuletzt das "Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung" ("HTrÜ"). Italien hat als erstes Land mit civil law- Rechtsordnung seine Pflicht begründet, den Trust "anzuerkennen". So wurden durch den Beitritt zum HTrÜ schwierige Fragen des "Ob", "Wie" und "Inwieweit" einer Anerkennung des Trusts aufgeworfen. Am Beispiel Italiens zeigt Leonie Neu auf, dass der Trust nicht ein zwangsläufig dem angelsächsischen Rechtskreis vorzubehaltendes Institut ist, sondern dass er, funktionsgerecht adaptiert, auch in den Rechtsordnungen des civil law eine sinnvolle Rolle übernehmen kann.weiterlesen
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