Der "unverbindliche" Kostenvoranschlag beim Werkvertrag
Zur rechtlichen Tragweite von Artikel 375 OR
Produktform: Buch
Regelmässig bildet in der Praxis das Erstellen eines Kostenvoranschlags wesentliche Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Werkvertrag zustande kommt. Denn der Kostenvoranschlag ermöglicht es den Parteien, sich vorgängig einen Ueberblick über die voraussichtlichen Kosten des Werkes zu verschaffen. Was aber gilt, falls das Werk teurer wird oder der Unternehmer mehr verlangt, als im Kostenvoranschlag vorgesehen war? Mit dieser Frage befasst sich die vorliegende Arbeit für den gesetzlich besonders geregelten Fall, in welchem mit dem Unternehmer ein 'ungefährer Kostenansatz' im Sinne von Art. 375 OR 'verabredet' wurde. Im praktischen Sprachgebrauch wird dieser Fall auch als 'unverbindlicher' Kostenvoranschlag bezeichnet, da die Parteien die Vergütungsfrage beim Abschluss des Vertrags offen lassen und den Kostenvoranschlag als blossen Anhaltspunkt für die Höhe der Vergütung betrachten, bis die tatsächlichen Kosten des Werkes feststehen. Im ersten Teil der Arbeit werden die Grundlagen für die Gesetzesauslegung erarbeitet. An diese Auslegeordnung anknüpfend werden im zweiten Teil die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und im dritten Teil die Rechtsfolgen von Art. 375 OR und deren Geltendmachung behandelt. Im vierten Teil finden sich Hinweise auf die im Gesetz nicht besonders geregelten Kosteninformations und Schadenersatzpflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit der 'Verabredung eines ungefähren Kostenansatzes'. Den Schluss bildet eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Ergebnissen der Arbeit.weiterlesen