Der Verbrauchervertrag im Internationalen Privat- und Prozeßrecht
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Das geltende Recht schützt den Verbraucher als Teilnehmer am grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, wann ein Verbrauchervertrag im Sinne des Internationalen Privat- und Prozeßrechts vorliegt. Die Vorschriften des Europäischen Rechts definieren den Verbrauchervertrag als einen "Vertrag, den eine Person zu einem Zweck abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann". Während über die Grundlinien der Begriffsbestimmung Einigkeit besteht, wirft die praktische Anwendung dieser Definition zahlreiche Abgrenzungsfragen auf. Vor einem europarechtlichen und rechtsvergleichenden Hintergrund untersucht Kathrin Sachse Struktur und Grenzen des Internationalen Verbrauchervertrags. Den Bezugsrahmen für die Auslegung der einzelnen Facetten dieses Begriffs bildet die Grundkonzeption des Internationalen Verbraucherrechts. Die Autorin legt ein situationsbezogenes Modell zugrunde. Danach ist der Verbraucher seinem Vertragspartner nicht per se unterlegen; vielmehr bedarf er nur unter gewissen Umständen eines besonderen kollisionsrechtlichen Schutzes. Vor diesem Hintergrund erörtert die Autorin die unterschiedlichen Grundansätze zur Bestimmung des Verbraucherbegriffs und untersucht sachliche, persönliche und räumliche Zusatzmomente zur Eingrenzung des zweckbezogenen Ansatzes. Zur Klärung von Grenzfällen sind die unterschiedlichen Facetten des Verbraucherbegriffs immer wieder auszulegen. Der Schwerpunkt liegt daher auf der Untersuchung zahlreicher Einzelaspekte. Auf dieser Grundlage entwickelt die Autorin einen Vorschlag für einen einheitlichen Begriff des Internationalen Verbrauchervertrags.weiterlesen
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