Der Versicherungsvertrag
Eine rechtsdogmatische Analyse der Diskussion über das „Wesen“ und die Rechtsnatur des Versicherungsvertrags im Allgemeinen
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Trotz einer seit über 100 Jahren intensiv geführten Diskussion ist die Frage nach dem „Wesen“ und der Rechtsnatur des Versicherungsvertrags i.S.d. § 1 VVG auch heute noch weitgehend ungelöst. Ursache hierfür ist in erster Linie die auch im allgemeinen Vertragsrecht zu verzeichnende Unkenntnis über die rechtsdogmatischen Grundlagen bei der Bestimmung des „Wesens“ eines Vertragsverhältnisses und seiner Rechtsnatur.
Mit vorliegendem Buch hat sich der Verfasser zur Aufgabe gemacht, die vorbezeichneten Probleme zu lösen, indem er zunächst einmal die allgemeine rechtsdogmatische Frage beantwortet, wie überhaupt ein Vertragsverhältnis rechtsmethodisch erfasst und in das System der gesetzlich geregelten Vertragstypen gesetzt werden kann. Ein Hauptschwerpunkt liegt hierbei in der Untersuchung der Unterschiede zwischen der klassischen begriffslogischen Rechtsmethodik und der sog. modernen Typuskonzeption.
Auf dieser insoweit rechtsmethodisch gesicherten Basis analysiert und diskutiert der Autor sodann die Frage nach dem „Wesen“ des Versicherungsvertrags i.S.d. § 1 VVG, also nach dessen vertragstypischen Merkmalen. Hierbei untersucht der Verfasser ausführlich die Frage, was denn überhaupt der eigentliche Inhalt der vom Versicherer geschuldeten Versicherungsleistung ist: die im Versicherungsfall geschuldete Geldleistung oder die während der gesamten Vertragsdauer kontinuierlich erbrachte Gefahrtragung (Stichwort: Geldleistungstheorie vs. Gefahrtragungstheorie)? Ferner geht der Verfasser den Fragen nach, welche Funktion ein Versicherungsvertrag erfüllt; und ob es sich bei der „versicherungstypischen Technik“, die in der versicherungsrechtlichen Literatur regelmäßig als sog. „Gesetz der großen Zahl(en)“ umschrieben wird, lediglich um eine wirtschaftliche Notwendigkeit zum Betrieb einer Versicherungsunternehmung handelt oder darüber hinaus evtl. auch um ein prägendes Vertragsmerkmal des Versicherungsvertrags i.S.d. § 1 VVG.
Hierauf aufbauend untersucht der Autor sodann die Frage nach der Rechtsnatur des Versicherungsvertrags, indem er diesen mit den anderen gesetzlich geregelten Vertragstypen vergleicht. Dabei geht der Verfasser vor allem auch der Frage nach, ob es sich bei dem Versicherungsvertrag evtl. nicht doch – entgegen der „h.M.“ im versicherungsrechtlichen Schrifttum – um einen Unterfall des Geschäftsbesorgungsvertrags i.S.d. §§ 675, 631 BGB handelt.weiterlesen
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