Der Weg zur Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Autorin greift mit der „Korruption im Gesundheitswesen“ ein Thema auf, dem bei seinem wechselvollen Gang bis zum Inkrafttreten der §§ 299a, 299b StGB nicht nur durch eine Vielzahl von rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen besonders viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde, sondern das auch für die Allgemeinheit von großem Interesse ist. Die Autorin bewertet nach einer knappen Einführung in die Thematik „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ die Strafwürdigkeitserwägungen des Gesetzgebers zur Rechtfertigung der Implementierung der §§ 299a, 299b StGB Die Verfasserin betrachtet insbesondere auch die Auswirkungen im Zusammenhang mit korruptiven Begebenheiten durch die „Ökonomisierung im Gesundheitswesen“ auf die Ärzteschaft und stellt den Wandel des Arztberufes, mithin das Spannungsfeld der Mediziner dar, ethischen und moralischen Anforderungen auf der einen Seite ausgesetzt zu sein und auf der anderen Seite sich immer mehr als Unternehmer auf dem Markt etablieren zu müssen. Nach einer ausführlichen Auseinandersetzung aus rechtstatsächlicher Sicht erfolgt eine Darstellung der außerstrafrechtlichen Zuwendungsverbote. Einen Schwerpunkt bildet die judikatorische und legislatorische Entwicklung bis zur Implementierung der §§ 299a, 299b StGB. Zunächst wird eine Zusammenfassung des Beschlusses des Großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 29.03.2012 – GSSt 2/11 vorgenommen. Es schließt sich der gesetzgeberische Weg bis zum Inkrafttreten der §§ 299a, 299b StGB an. Die Merkmale, welche einer Korruptionsvorschrift ihr typisches Gepräge geben, werden allumfassend dargestellt und erläutert. Unter Heranziehung der zum Regierungsentwurf vielfältig ergangenen rechtswissenschaftlichen Besprechungen stellt die Arbeit die Kritikpunkte in diesem Kontext ausführlich dar und kommt zu dem Schluss, dass die Streichung der Berufsrechtsalternative eine begrüßenswerte Entscheidung des Gesetzgebers war. Sodann stellt die Verfasserin die Tatbestände, §§ 299a, 299b StGB, dar. Schwerpunkte setzt die Verfasserin bei den erfolgten Veränderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. Sie erläutert die Konsequenz mittels Streichung der „Abgabe“ aus der Aufzählung der Behandlungsentscheidungen, die Bestandteil einer Unrechtsvereinbarung sein können. Weiterhin erfolgt eine Darstellung der Modifikation der „Bezugsentscheidung“ durch den Gesetzgeber, welche insgesamt zu einer Beschränkung der tatbestandlichen Relevanz für Pharmazeuten führt. Im letzten Kapitel unterzieht die Verfasserin praxisrelevante Sachverhalte einer Strafbarkeitsprüfung nach den §§ 299a, 299b StGB. Die Prüfung der Strafbarkeit ergeht unter ausführlicher Erläuterung der einschlägigen gesundheitsrechtlichen Vorschriften. Beleuchtet werden Sachzuwendungen allgemeiner Natur wie Geschenke und Bewirtungskosten, aber auch ausgefallenere Beispiele werden einer Prüfung unterzogen wie etwa die Bedruckung von Rezepten durch Apotheker für Ärzte. Im Zusammenhang mit Ärzten als potentielle Vorteilsnehmer setzt sich die Verfasserin mit bekannten Fragestellungen wie „Anwendungsbeobachtungen“, „Sponsoring“ und dem „Entlassmanagement“ auseinander.weiterlesen
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