Der wirtschaftlich Berechtigte und die Transparenzpflichten des § 20 GwG bei der GmbH
Produktform: Buch
Im Jahre 2017 wurde durch das 4. Geldwäscherichtlinie-Umsetzungsgesetz das Transparenzregister geschaffen. GmbHs müssen der registerführenden Stelle bestimmte Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen. Wer jedoch bei einer GmbH als wirtschaftlich Berechtigter anzusehen ist, ist alles andere als geklärt. Die Problematik hat durch die Abschaffung der sog. Mitteilungsfiktion mit Wirkung zum 1.8.2021 durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zusätzliche Brisanz erhalten.
Die vorliegende Arbeit hat es sich vor diesem Hintergrund zum Ziel gesetzt aufzuzeigen, wer bei der GmbH als wirtschaftlich Berechtigter zu qualifizieren ist. Hierzu erfolgen zunächst grundlegende Ausführungen zur Dogmatik des Grundtatbestands des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG und der Regelbeispiele des § 3 Abs. 2 GwG, wobei der Autor auch darlegt, dass der europäische und internationale Hintergrund in der bisherigen Diskussion zu wenig Beachtung gefunden hat. Anschließend wird untersucht, wer in einzelnen Fallgestaltungen als wirtschaftlich Berechtigter einzuordnen ist, etwa bei Treuhandverhältnissen, Stimmbindungsverträgen oder Unterbeteiligungen an Geschäftsanteilen. Darüber hinaus findet eine Erörterung der verschiedenen Transparenzpflichten des § 20 GwG bei einer GmbH statt.weiterlesen