Da die Novelle zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, sehen sich einige Haus- und Wohnungseigentümer schon bald mit wichtigen Änderungen konfrontiert.
Durch die frühe mediale Aufmerksamkeit für das Heizungsgesetz, die hitzigen Debatten in der Gesellschaft und die Dissonanzen innerhalb der Regierungskoalition ist viel Unsicherheit entstanden. Am 08.09.2023 hat der Bundestag das Gesetz schließlich doch noch verabschiedet, so dass nur noch die Billigung durch den Bundesrat am 29.09.2023 fehlt. Welche Neuerungen die GEG- Novelle nun wirklich für die Eigentümer einer Bestands- oder einer Neubauimmobilie mit sich bringt, stellt die Mandanten-Information in klar verständlicher Sprache da.
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