Das Deliktsrecht spielt in den meisten Klausuren eine Rolle, auch wenn die Kernproblematik im Vertragsrecht liegt. Dann sind insbesondere die Bezüge des Vertrags- zum Deliktsrecht wichtig. Im Recht der unerlaubten Handlung gibt es Spezialprobleme, deren Kenntnis bis zum Examen und darüber hinaus unerlässlich ist. Anhand der wichtigsten Fallkonstellationen werden diese typischen Probleme dargestellt. So werden die theoretischen Grundlagen anhand der konkreten Sachverhalte gleich eingeübt. Auch die so wichtige Verortung im Klausuraufbau wird auf diese Weise mittrainiert.
Inhalt:
Die Rechtsgüter des § 823 BGB
Probleme der Kausalität
Die Haftungstatbestände der § 823 ff. BGB
Die Haftung nach dem StVGweiterlesen