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Die Abbildung von Kunstwerken zur Werbung für deren Ausstellung und Verkauf

Ein Vergleich der Rechtslage zwischen Deutschland, Großbritannien und den USA

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

In welchem Rahmen dürfen Museen, Auktionshäuser und Galerien mit der Abbildung der von ihnen ausgestellten bzw. angebotenen Kunstwerke werben? Die Schrankenregelung des § 58 Abs. 1 UrhG gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Kunstwerke „zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist“. Wie diese Formulierung auszulegen ist und ob sie ein (Höchst-)Maß an Werbung impliziert, ist umstritten. Die Thematik hat große praktische Relevanz: Sofern die Werknutzung nämlich nicht von der Schrankenregelung gedeckt ist, ist sie sowohl genehmigungs- als auch vergütungspflichtig. Die Arbeit analysiert § 58 Abs. 1 UrhG und stellt die Vorschrift den entsprechenden Regelungen des britischen sowie des US-amerikanischen Rechts gegenüber. In diesem Zusammenhang wird auch die Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der betreffenden Verwertungsgesellschaften in Großbritannien und den USA dargestellt.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-8487-3547-1 / 978-3848735471 / 9783848735471

Verlag: Nomos

Erscheinungsdatum: 23.06.2017

Seiten: 166

Auflage: 1

Autor(en): Ulrike Strohscheer

49,00 € inkl. MwSt.
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