Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)
Serie II: Antiqua
Band 1: Karton 1–43
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Obwohl der Reichshofrat – ebenso wie der Court of King’s Bench, das Parlement de Paris und die Rota Romana – zu den herausragenden europäischen Höchstgerichten seiner Zeit und zu den bedeutendsten Institutionen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation gehört, ist er weder in der historischen noch in der rechtshistorischen Forschung fest verankert. Dieses erstaunliche Defizit hängt entscheidend damit zusammen, dass die wichtigste Quelle für die Geschichte des Reichshofrats – die Akten, die aus seiner Tätigkeit hervorgegangen sind – bisher nahezu unerschlossen in den Archiven lagern.
Der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen ist es gelungen, in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv ein Projekt zu initiieren, das diesen archivalischen Schatz für die gesamten Geistes- und Kulturwissenschaften nutzbar machen soll.
Das langfristig angelegte Projekt erschließt mit den sog. „Alten Prager Akten“, den „Antiqua“ und den „Denegata antiqua“ einen großen Teil der Judizialakten des Reichshofrats aus dem 16. und 17. Jahrhundert. In den einzelnen Inventarbänden sollen mehr als 20.000 Vorgänge neu verzeichnet werden. Damit werden rund ein Drittel der in Wien überlieferten reichshofrätlichen „Judicialia“ erfasst.
Die Verzeichnung benennt detailliert die Parteien, die vor dem Reichshofrat in Erscheinung traten – vom mächtigen Kurfürsten bis zur armen Witwe, von adeligen Familien bis zu Bürger- und Bauerngemeinschaften. Sie erfasst Konflikte aus der Rechts- und Verfassungsgeschichte, der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, der Kriminal-, Militär-, Technik- und Handwerksgeschichte sowie Anträge auf diverse Vergünstigungen, Bitten um kaiserliche Hilfe und Berichte verschiedener Amtsträger an das Reichsoberhaupt.
Die jeweiligen Fälle werden ausführlich beschrieben und die Maßnahmen des Reichshofrats zur friedlichen Beilegung der Auseinandersetzungen genannt. Besonderes Augenmerk gilt außerdem den Aktenbeilagen von besonderem Quellenwert – etwa mittelalterlichen Urkunden, Rechnungsbüchern und Inventaren, Rechtsgutachten, Karten oder Plänen. Zu fast jedem Vorgang wird eine Laufzeit angegeben. Praktische Informationen zu Bestellsignatur und Aktenumfang, ausführliche Indices – insb. der Orts- und Personennamen, ferner ein Sachregister – sowie eine chronologische Konkordanz – runden die Verzeichnung ab.
Die Inventarbände sind ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Gewinnung neuer Erkenntnisse über die Geschichte und Rechtsgeschichte Europas und das Heilige Römische Reich der Frühen Neuzeit.
Hinweis
Es sind 18 Bände geplant. Pro Jahr ist das Erscheinen von ein bis zwei Bänden vorgesehen.weiterlesen
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