Die Alibifunktion des $353d Nr. 3 StGB
Zum fehlenden Schutz des Beschuldigten vor Vorverurteilung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Jedermann gilt als unschuldig, bis das Gegenteil in einem rechtstaatlichen Verfahren bewiesen ist. Die Unschuldsvermutung ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang, deren Schutz nach Auffassung des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts hinreichend durch $ 353d Nr. 3 StGB gewährleistet wird. Wegen der landesgesetzlichen Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Auskunftserteilung gegenüber der Presse über ein – obleich nicht öffentliches – Strafermittlungsverfahren und der folgenden medialen Berichterstattung, sehen sich absolute und relative Personen der Zeitschichte einer einseitigen, lediglich auf Verdachtsmomenten gründenden und vielfach identifizierenden Berichterstattung ausgesetzt, die zu einer Bloßstellung und Stigmatisierung der Person in der Öffentlichkeit führt. Das geltende Recht vermang den Beschuldigten vor der Prangerwirkung einer solchen Berichterstattung über ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht zu schützen, weshalb eine Neufassung des $ 353d Nr. 3 StGB erforderlich ist.weiterlesen
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