Die amtliche Verteidigung im schweizerischen Strafprozess
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Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 wird das schweizerische Strafprozessrecht vereinheitlicht. Dies erfordert eine Überprüfung der gängigen Institute des Strafprozessrechts, insbesondere der formellen Verteidigung, deren prozessuale Rolle durch die neue Ordnung signifikant aufgewertet wird. Die vorliegende Arbeit analysiert lege artis die amtliche Verteidigung nach derzeit noch geltendem und zukünftig anwendbarem Recht. Die Darstellung des dogmatischen Status quo beschränkt sich nicht auf die für die amtliche Verteidigung speziell geltenden Normen, sondern bezieht die relevanten Aspekte der Funktion und Stellung sowie der Rechte und Pflichten des (amtlichen) Verteidigers ein. Die Offizialverteidigung im Rahmen einer Dissertation als neues bundesrechtliches Regelwerk unter Berücksichtigung der von Rechtsprechung und Lehre entwickelten Grundsätze und des übergeordneten Völker- und Verfassungsrechts sowie der bislang geltenden Zürcher Strafprozessordnung zu thematisieren, rechtfertigt zunächst ihr hoher Stellenwert in der Praxis: Die Nachfrage nach amtlichen Verteidigern nimmt zu. Zudem beabsichtigt der Verfasser, durch die wissenschaftliche Darstellung und theoretische Ergänzung seiner bisherigen Erfahrungen als (amtlicher) Strafverteidiger, neben dem juristischen Praktiker eine möglichst breite Leserschaft für das Institut der amtlichen Verteidigung zu interessieren und einen vertieften Beitrag an die schweizerische Strafprozessrechtsdogmatik zu leisten.weiterlesen
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