Die außervertragliche Haftung der Europäischen Union nach Art. 340 Abs. 2 AEUV für rechtswidriges Verhalten
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Die mit der fortschreitenden europäischen Integration verbundene Übertragung nationaler Hoheitsbefugnisse auf die EU führt zwangsläufig zu vermehrten Eingriffen der Unionsorgane in die Rechtssphäre der Bürger. Die Frage des Rechtsschutzes in Form von Schadenersatzansprüchen bei rechtswidrigen Eingriffen gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Ausgehend von der Haftungsnorm des Art. 340 Abs. 2 AEUV entwickelt Anna-Zoe Steiner ein allgemeines Haftungsmodell unter besonderer Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Besonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Untersuchung der systematischen Kongruenz und Schlüssigkeit der durch die Rechtsprechung herausgearbeiteten Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf die allgemeinen Prinzipien des europäischen Schadenersatzrechts sowie die dem Schadenersatzrecht zukommenden Funktionen.weiterlesen
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