Die Begriffe der Niederlassung und der Hauptniederlassung im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht
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Die Begriffe der Niederlassung und der Hauptniederlassung stellen einen differenzierten Anknüpfungspunkt für die Belange des internationalen Rechtsverkehrs in Bezug auf kollisions- wie verfahrensrechtliche Fragen dar. Sie ermöglichen es, sowohl für Gesellschaften und juristische Personen als auch für Schuldverhältnisse, welche als abstrakte Gebilde anders als natürliche Personen keinen natürlichen Lebensmittelpunkt haben, einen räumlichen Schwerpunkt auszumachen. So lässt sich im modernen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht eine Entwicklung hin zur Niederlassung erkennen. Während der Begriff der Niederlassung zunächst vor allem in Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen Verwendung fand, wurde er dann im EG, EuGVÜ, LugÜ, EVÜ sowie im CISG in Bezug genommen. Nachdem sich der Niederlassungsbegriff in diesem Rahmen bewährt hat, finden die Begriffe der Niederlassung und der Hauptniederlassung nun auch Verwendung in der EuGVVO, der EuInsVO, dem Vertrag von Lissabon, der Rom I- und der Rom II-VO. Dabei sind die Begriffe der Niederlassung und der Hauptniederlassung in ihrer Bedeutung nicht einheitlich vorgegeben, sondern werden entscheidend von der Eigenart und der Struktur der Vorschriften geprägt, in deren Zusammenhang sie Verwendung finden. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Begriffe der Niederlassung und der Hauptniederlassung Eingang in das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht gefunden haben und betrachtet hierzu insbesondere die Gebiete des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Internationalen Vertragsrechts, Internationalen Privatrechts der außervertraglichen Schuldverhältnisse, Internationalen Gesellschaftsrechts und Internationalen Insolvenzrechts.weiterlesen
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