Die Berücksichtigung von Gläubigerinteressen durch die herrschende Gesellschaft
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Mit Art. 19 RL (EU) 2019/1023 gibt der europäische Gesetzgeber ein Pflichtenregime für die Geschäftsleiter ab dem Eintritt der wahrscheinlichen Insolvenz vor. In den Blickpunkt geraten dabei explizit auch die Gläubigerinteressen.
Der Autor untersucht in diesem Band den vom Richtliniengesetzgeber intendierten Schutz und dessen Umsetzung in das deutsche Recht sowie die Einfügung eines solchen Pflichtenregimes in das bestehende rechtliche Umfeld der Konzernstrukturen. Es zeigt sich, dass es aufgrund der Richtlinie zu einer gläubigerschutzakzentuierten Verschiebung der Geschäftsleiterpflichten im Vorfeld der Insolvenz kommt, welche die Leitungsmacht der herrschenden Gesellschaft einschränkt.weiterlesen
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