Die Beschwerde (lat.: recursus) ist ein wichtiges Rechtsmittel des kirchlichen Prozessrechtes.
Im gerichtlichen Prozess können die Prozessparteien mit Hilfe der Beschwerde auf Fehler bei der Einleitung und während des Verfahrens aufmerksam machen und falsche Entscheidungen verhindern.
Von Bedeutung ist die Beschwerde nicht nur im ordentlichen Streitverfahren, sondern auch im Berufungs-, Ehenichtigkeits-, Nichtvollzugs-, Weihenichtigkeits- und Strafverfahren sowie in bestimmten Verfahren bei der Apostolischen Signatur: Im Verwaltungsverfahren ist die Beschwerde das einzige Rechtsmittel gegen Verwaltungsentscheidungen kirchlicher Behörden, da es bisher keine Verwaltungsgerichte auf diözesaner Ebene gibt.weiterlesen