Die Besteuerung der öffentlichen Hand
Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Zum Werk
Die öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung).
Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird nun in einem Band grundlegendsystematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen.
Das Werk stellt insbesondere die einzelsteuerlichen Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand dar und bietet eine grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebieten. Daneben wird die Besteuerung unterschiedlichster staatlicher Einrichtungen umfassend und praxisorientiert behandelt, z.B. von kommunalen Verkehrsbetrieben, Entsorgungsbetrieben, Friedhöfen, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, Parkraumbewirtschaftung, Sparkassen, Hochschulen und Rundfunkanstalten.
Dabei finden insbesondere die Aspekte der Körperschaftsteuer, der deutschen und europäischen Umsatzsteuer unter Berücksichtigung des neuen § 2b UStG, der Gewerbesteuer, des Bilanzsteuerrechts, der Grund- und Grunderwerbsteuer und des sonstigen Abgabenrechts Beachtung.
Das Werk deckt umfassend die Themenfelder der Öffentlichen Hand als Wirtschafts- und Steuersubjekt, der Unternehmensformen und der Rechtsformwahl bis hin zu Public Private Partnership, tax compliance und der Konkurrentenklage ab.
Vorteile auf einen Blicksystematische Darstellung der Besteuerung verschiedener kommunaler Unternehmen und Betätigungenumfangreiche, grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebietenanwendungs- und praxisorientiert
Zur Neuauflage
Die Neuauflage erweitert das Werk insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und berücksichtigt darüber hinaus die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Zielgruppe
Für Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Juristische Personen des öffentlichen Rechts.weiterlesen
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