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Die Beteiligung der Legislative bei Vorbehalten zu und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen

Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)

Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem nationalen Gesetzgeber überlassen waren. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge erfolgt nach dem Grundgesetz durch die Exekutive unter Beteiligung der Legislative. Zur Beteiligung der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen enthält das Grundgesetz keine explizite Regelung. Juliane Hettche legt die vorhandenen Regelungen des Grundgesetzes nach Wortlaut, Historie, Systematik und Teleologie aus. Sie überträgt die Grundsätze, die das Zusammenwirken von Legislative und Exekutive im Innenverhältnis prägen, auf das Außenverhältnis. Daraus leitet sie sowohl Zustimmungs- als auch Initiativrechte der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen her. weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-16-155841-2 / 978-3161558412 / 9783161558412

Verlag: Mohr Siebeck

Erscheinungsdatum: 31.05.2018

Seiten: 389

Auflage: 1

Autor(en): Juliane Hettche

119,00 € inkl. MwSt.
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