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Die bösgläubige Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Lichte des Benutzungswillens

Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, wenn der Markenanmelder bei deren Anmeldung bösgläubig ist. Bei dem Begriff der Bösgläubigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in Umsetzung der Ersten Markenrechtsrichtlinie in das Markengesetz eingeführt wurde. Er beschäftigt die Rechtsprechung nach wie vor, wie auch die -Entscheidung des aus dem Jahr 2009 zu Art. 51 Abs. 1 lit. b GMV a.F. zeigt, wo der Begriff inhaltsgleich verwendet wird. Die Arbeit untersucht, welche Bedeutung dem Benutzungswillen des Markenanmelders bei der Beurteilung einer Anmeldung als bösgläubig zukommt. Dabei werden insbesondere die rechtshistorische Entwicklung des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG und die Regelungen zum Benutzungszwang herangezogen.weiterlesen

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Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-631-64850-6 / 978-3631648506 / 9783631648506

Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Erscheinungsdatum: 15.01.2014

Seiten: 206

Auflage: 1

Autor(en): Carolin Schosser

70,50 € inkl. MwSt.
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