Die Durchsetzung der Architektenvergütung nach der HOAI 2013
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Die Architektenvergütung ergibt sich weder unmittelbar prozentual aus dem Wert der Bausumme noch ist die frei verhandelbar, sondern wird im Wesentlichen durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI festgelegt. Tatsächlich gibt die HOAI für den Fall, dass ein Architektenvertrag geschlossen ist, klare Vorgaben für die Ermittlung der Vergütung des Architekten, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Die HOAI gibt feste Sätze für die Grundleistungen vor, sie kennt auch Vorgaben für den Fall von Änderungen des Leistungsumfanges u. ä. Nach aktuellem Stand ist die HOAI mit ihren Mindest- und Höchstsätzen in ihrem Anwendungsbereich für alle Teilnehmer im Rechtsverkehr zwingend. Das bedeutet, dass ein Architekt ganz unabhängig vom Willen des Auftraggebers seine Vergütung verlangen kann, wenn er ordnungsgemäß geleistet hat und dies auch belegen kann.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass nur wenige Architekten alle Kniffe und Besonderheiten der HOAI kennen, um eine berechtigte Vergütung durchzusetzen.
Unser Autor, RA Christian Esch, Graf von Westphalen, stellt in diesem Fachbuch anschaulich und praxisnah dar, was sich in der HOAI 2013 geändert hat und wie Sie auch nach der neuen HOAI als Architekt oder Fachplaner eine optimale Vergütung erfolgreich erzielen.
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