Die Einrede im Zivilrecht
Rechtsverteidigung mit rechtshemmenden Einwendungen und Gestaltungsrechten
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Im Rahmen der Verteidigungsmöglichkeiten des Anspruchsgegners nimmt seit dem römischen Recht die Einrede ieS (exceptio) eine Sonderstellung ein. Daneben kennt das österreichische Recht traditionell auch die Geltendmachung von herkömmlichen gerichtlichen Gestaltungsrechten (»Gestaltungsklagerechten«) im Wege der »Einrede«. Wichtige Beispiele sind die Irrtumsanfechtung, Wandlung und Preisminderung und die Insolvenzanfechtung.
Historisch sind beide Institute durch ihre Prozessbezogenheit eng miteinander verbunden. Mit der weitgehenden Herauslösung aus dem Prozessrecht stellen sich eine Reihe von Folgeproblemen. Diese werden erstmals in einer Gesamtschau übergreifend untersucht. Auf ganz grundsätzlicher Ebene ist dabei die spezifische Wirkung auf den Anspruch ebenso zu klären wie die Frage, inwieweit das traditionelle Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung aufrechtzuerhalten ist.
Weitere praktisch wie theoretisch bedeutsame Fragen betreffen etwa die die Rückwirkung der Aufrechnung oder die Verjährung dieser Form von Rechtsverteidigung. Auf Ebene des Prozessrechts geht es um die Möglichkeit inzidenter Gestaltungsentscheidungen, die Anwendbarkeit des Mahnverfahrens, den Zeitpunkt des Eintritts der Gestaltungswirkung und den Umfang der Bindungs- und Präklusionswirkung des Urteils.weiterlesen
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