Die Entwicklung des Naturrechtsgedankens in der katholischen Rechtsphilosophie des 19. Jahrhunderts
Grundlagen und Konzeptionen 1800–1920
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Im 19. Jahrhundert wird das Naturrecht in der Folge von Revolution und Restauration zum besonderen Streitobjekt, als die katholische Kirche dem Rechtspositivismus das neu-scholastische Naturrecht entgegenstellt. Nach 1945 erfolgt eine Naturrechtsrenaissance, die auch die deutsche Rechtsentwicklung beeinflusst. Mit der juristischen Dissertation von Gerhard Hammerstein ragt eine Naturrechtsanalyse heraus, die ideologische Engführungen meidet und den Kern rechtsethischer und praktischer Norm- und Wertfragen freilegt. Rudolf Uertz hat das bisher unveröffentlichte Manuskript von 1950 stilistisch überarbeitet, kommentiert und für die aktuelle sozialethische, politik- und rechtsphilosophische Diskussion erschlossen.weiterlesen
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