Die Ermittlungsbefugnisse der EG-Kommission im kartellrechtlichen Voruntersuchungsverfahren
Eine Untersuchung zur Auslegung der Ermittlungsrechte im Spannungsfeld zwischen öffentlichen und Individualinteressen
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Die EG-Kommission verfügt im Kartellverfahren über umfangreiche Ermittlungsbefugnisse, um Informationen und Beweismaterial über verbotene Kartelle und sonstige Wettbewerbsbeschränkungen beschaffen zu können. Erst hierdurch ist sie in der Lage, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des ungehinderten Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Union zu treffen bzw. Wettbewerbsverstöße mit Geldbußen zu sanktionieren. Die vorliegende Arbeit untersucht die Reichweite und Grenzen der Ermittlungsbefugnisse im Voruntersuchungsverfahren. Dabei handelt es sich um den Abschnitt des Kartellverfahrens, in welchem noch nicht klar ist, ob und gegebenenfalls mit welchem Ziel gegen einzelne Unternehmen vorgegangen werden soll. Hierdurch ist noch offen, ob das Verfahren rechtlich den Charakter eines Verwaltungs- oder eines Sanktionsverfahrens hat. Um die hieraus resultierenden Probleme plastisch darzustellen, wird im ersten Teil das Verfahren in drei Schritten beleuchtet. Es wird geklärt, welche Anforderungen an ein Verfahren mit rein verwaltungsrechtlicher Zielsetzung bzw. an ein Sanktionsverfahren zu stellen sind. Sodann wird der Frage nachgegangen, welchen rechtsstaatlichen Anforderungen das Voruntersuchungsverfahren genügen muss, welches eine Kombination beider Verfahrensmodalitäten darstellt. Es werden die tatbestandlichen Beschränkungen der Ermittlungsbefugnisse, sowie die Grund-, Verfahrens- und Verteidigungsrechte beleuchtet. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Frage, ob und inwieweit sich Unternehmen auf das strafverfahrensrechtliche Selbstbezichtigungsprivileg berufen können. Im zweiten Teil wendet sich die Arbeit der Auslegung der einzelnen Ermittlungsbefugnisse zu. Dabei werden insbesondere auch die im ersten Teil gefundenen Ergebnisse fruchtbar gemacht. Das Werk ist nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Praxis relevant. Zum einen könnten die im Kartellverfahren gefundenen Lösungen für den Ausgleich von Ermittlungsbefugnissen und Verfahrensrechten Modellcharakter für andere vergleichbare Probleme auf europäischer Ebene zukommen. Zum anderen stellen die Ermittlungshandlungen der Kommission für die Betroffenen einen weitreichenden Eingriff dar, bei dem die "Weichen" für die spätere verfahrensabschließende Handlung der Kommission gestellt werden. Um den Aufbau einer stringenten Verteidigungsposition im Hinblick auf ein möglicherweise drohendes Bußgeld nicht bereits in diesem Verfahrensstadium zu unterminieren, ist eine genaue Kenntnis der den Betroffenen eingeräumten Rechten und auferlegten Pflichten unumgänglich.weiterlesen
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