Die ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen
– Vom Sanierungserlass zur gesetzlichen Regelung des § 3a EStG –
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Ist über die Sanierung eines Unternehmens zu befinden, wird die Sanierungsmaßnahme des Forderungsverzichts regelmäßig fester Bestandteil einer erfolgreichen Abwendung der Unternehmensinsolvenz sein. Verzichten Gläubiger im Rahmen einer Unternehmenssanierung auf ihre Forderungen, entstehen dadurch Betriebsvermögensmehrungen, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen. Die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen hat vor Einführung der gesetzlichen Regelung des § 3a EStG in Deutschland eine lange und wechselvolle Entwicklungsgeschichte durchlaufen.
Die vorliegende Untersuchung zeichnet die von Begründungswechseln geprägte Geschichte der Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen nach und setzt sich mit den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben, denen etwaige Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen genügen müssen, auseinander.
Der erste Teil der Untersuchung widmet sich dem sog. Sanierungserlass, an den die gesetzliche Regelung des § 3a EStG eng angelehnt ist.
Im Folgenden geht die Untersuchung auf den Beschluss des großen Senats des BFH, in dem der Sanierungserlass als mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung unvereinbar erklärt wurde, ein. Gegenstand ist hierbei die Auseinandersetzung mit der im Rahmen des BFH-Beschlusses abgehandelten zentralen Frage, ob die Billigkeitsvorschriften der Abgabenordnung als Rechtsgrundlage für den Sanierungserlass herangezogen werden können sowie die Auseinandersetzung mit der vorgelagerten Frage, ob die Besteuerung von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstößt.
Der dritte Teil der Untersuchung geht auf die nötige Qualifikation des § 3a EStG als Lenkungs- oder Fiskalzwecknorm ein und arbeitet die an die Normqualifikation gestellten verfassungsrechtlichen Vorgaben heraus.
Weiterer Gegenstand der Untersuchung ist die sich hieran anschließende Frage, ob § 3a EStG den herausgearbeiteten verfassungsrechtlich verankerten Prinzipien genügt. Abschließend wird die europarechtliche Beihilfeproblematik bzgl. der Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen eingehend gewürdigt.weiterlesen
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