Die EU-Außenhandelsbeziehungen mit Marokko und die Westsahara-Frage
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Lange Zeit nahm die EU eine sehr zaghafte Haltung in der Westsahara-Frage ein, die sowohl von den Interessen der EU als auch von denen einzelner Mitgliedstaaten stark geprägt war. So hat die EU zwar die Gebietsansprüche Marokkos auf die Westsahara nie offiziell anerkannt, in der Praxis aber weniger konsequent gehandelt: Als Beispiele können das Liberalisierungsabkommen von 2012 und das partnerschaftliche Fischereiabkommen von 2006 zwischen der EU und Marokko erwähnt werden. Sofern sie ihre Geltung auf die Westsahara erstrecken, sind die Abkommen wahrscheinlich völkerrechtswidrig und implizieren möglicherweise eine indirekte Anerkennung der Gebietsansprüche Marokkos auf das umstrittene Gebiet. Eingebremst wurde diese Vorgehensweise allerdings durch die Rechtsprechung vom EuGH und EuG. Sie bekräftigt die Sorgfaltspflicht der Union, Menschenrechte in den Außenhandelsbeziehungen zu achten und zu schützten und kann von den politischen Entscheidungsträgern für auswärtige Angelegenheiten nicht mehr ignoriert werden. Es liegt nun an den Unionsorganen, den Urteilen ihrer eigenen Gerichte gerecht zu werden und die de facto Anwendung der Handelsabkommen mit Marokko auf die Westsahara endgültig zu beenden.weiterlesen
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