Die Europäische Union - Die Entscheidungsregeln der Organe
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1.3, Universität Siegen (Medien-Planung, -Entwicklung und -Beratung), Veranstaltung: Forum Europäische Union - Europa im Systemwettbewerb, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union gründet auf einem in der Welt einzigartigen
institutionellen System. Das System ist geprägt durch einen Doppelcharakter:
Es liegt zwischen Intergouvernementalismus und Supranationalismus, da es
sowohl zwischenstaatliche Zusammenarbeit als auch vergemeinschaftete
Politikbereiche gibt.
Formaljuristisch gibt es fünf Organe:
1. Ministerrat
2. Europäische Kommission
3. Europäisches Parlament
4. Europäischer Gerichtshof
5. Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rat zählt nicht zu den Organen, hat jedoch auch eine zentrale
und leitende Funktion.
Auf den folgenden Seiten werden sowohl Aufgaben und Entscheidungsregeln
der einzelnen Organe und des Europäischen Rates als auch die vertraglich
bedingten Verbindungen untereinander näher beleuchtet. Da sowohl der
Europäische Gerichtshof als auch der Europäische Rechnungshof keine
wichtigen Befugnisse im Bereich der Entscheidungsstruktur haben, soll an
dieser Stelle von ihnen abgesehen werden.
Durch die geplante Erweiterung der EU werden sich einige Veränderungen in
der Zusammensetzung, ebenfalls aber auch in den Entscheidungsregeln der
Organe ergeben, um die Handlungsfähigkeit der EU auch nach der Aufnahme
neuer Mitgliedsstaaten zu bewahren. Diese Veränderungen sind bereits in dem
Vertrag von Nizza festgelegt worden und werden im Anschluss der
Erläuterungen der derzeitigen Situation kurz dargestellt.weiterlesen
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