Die europäische Zuständigkeitsordnung in Ehe- und Kindschaftsverfahren
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Die EheGVO ist am 1.3.2001 als eine der ersten Gemeinschaftsrechtsakte in Kraft getreten, die auf der Basis des neuen Titel IV des EGV erlassen wurden. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks. Isabella Maria Niklas befaßt sich mit den Regelungen der EheGVO über die internationale Zuständigkeit. Neben der systematischen Darstellung und Analyse des europäischen Zuständigkeitssystems untersucht sie in einem Vergleich mit dem nationalen Verfahrensrecht die Auswirkungen der EheGVO auf die Kompetenzverteilung der deutschen Familiengerichte. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist dem Verhältnis der EheGVO zu den Haager Übereinkommen gewidmet. Durch die Festlegung eines einheitlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens und der Harmonisierung der internationalen Zuständigkeit gewährleistet die EheGVO eine einheitliche Beurteilung des Personenstandes innerhalb der Mitgliedstaaten. Auf diese Weise trägt sie wesentlich zur Rechtssicherheit der betroffenen Familien bei und leistet damit einen wichtigen, integrativen Beitrag zur Verwirklichung eines "Europas der Bürger".weiterlesen
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