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Die Feststellung der Testierunfähigkeit durch den Notar

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

§ 28 BeurkG gibt dem Notar auf, seine Wahrnehmungen über die Testierfähigkeit zu vermerken. Das geschieht in der Praxis meist nicht in der vom Gesetz vorgesehenen Weise. Stattdessen stellen die Notare die Testier- und Geschäftsfähigkeit fest, obwohl verfahrensrechtlich die Wahrnehmungen des Notars zu vermerken sind und materiell-rechtlich nicht die Testierfähigkeit, sondern die Testierunfähigkeit zu prüfen ist, und obwohl das Gericht im Prozess für eine derartige Feststellung regelmäßig ein psychiatrisches Fachgutachten einholen muss. Angesichts unserer alternden Gesellschaft werden die Feststellungen des Notars zur Testierunfähigkeit künftig noch an Bedeutung zunehmen und es überrascht, dass die rechtlichen Grundlagen im materiellen Recht und im Recht des Beurkundungsverfahrens einerseits und die Frage, wie der Notar die anspruchsvolle Aufgabe der Feststellung der Testierunfähigkeit bewältigen kann andererseits, bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden haben. Diese Lücke soll diese Arbeit, an deren Ende ein Praxistest mit einer Kurzanleitung steht, schließen.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-631-62973-4 / 978-3631629734 / 9783631629734

Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Erscheinungsdatum: 10.04.2013

Seiten: 144

Auflage: 1

Autor(en): Bärbel Brah

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