Die Firma als selbständiges Verkehrsobjekt
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Firma verkörpert den Goodwill des Unternehmens. Ihre kommerzielle
Verwertung durch Veräußerung ist gemäß § 23 HGB nur gemeinsam mit der
Übertragung des Unternehmens gestattet. Dieses sogenannte Verbot der
Leerübertragung kann den Transaktionsbedürfnissen des Wirtschaftslebens
erheblich zuwiderlaufen. Dementsprechend hat das Erstreckungsgesetz von
1992 die in § 8 Abs. 1 WZG a.F. verankerte Bindung des Markenrechts an
das Unternehmen beseitigt.Die Marke kann nunmehr nach § 27 MarkenG ohne
das Unternehmen veräußert werden. Da das markenrechtliche
Leerübertragungsverbot den Rechtsverkehr in gleicher Weise vor
Irreführung schützen sollte wie das firmenrechtliche, Rechtsprechung und
Literatur folgerichtig die § 23 HGB, § 8 Abs. 1 WZG a.F. identisch
interpretierten, ist die Daseinsberechtigung des § 23 HGB spätestens
seit dem Erstreckungsgesetz infrage gestellt. Der Autor zeigt, dass die
Firma nicht länger als gebundenes Persönlichkeitsrecht, sondern wie die
Marke als selbständig übertragbares Immaterialgüterrecht aufzufassen und
der Bindungsgrundsatz im Firmenrecht de lege ferenda zu streichen ist.weiterlesen
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