Die förderale Neuordnung des Laufbahnrechts unter dem Einfluss des Bologna-Prozesses sowie dessen Auswirkungen auf die Bachelorisierung exemplarischer Verwaltungsstudiengänge im Bund, im Freistaat Bayern und im Bundesland Niedersachsen
Produktform: Buch
Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich grundlegend mit dem Einfluss des Bologna-Prozesses auf das föderal neu geordnete Laufbahnrecht nach der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 im Bund, im Freistaat Bayern und im Bundesland Niedersachsen.
Anhand ausgewählter Beispiele geht die vorliegende Arbeit im Weiteren der Frage nach, inwieweit die akademische Verwaltungsausbildung in Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen im Bund, im Freistaat Bayern und im Bundesland Niedersachsen gegenwärtig bereits in bachelorisierter oder noch in herkömmlicher Form als FH-Diplomstudiengang ausgestaltet ist. Nach eingehender Darstellung der föderal in den untersuchungsgegenständlichen Gebietskörperschaften unterschiedlich ausgestalteten Laufbahnsysteme werden u. a. die Eigenheiten des verwaltungsinternen Ausbildungsmodells im Vergleich zum allgemeinen (externen) Hochschulwesen herausgearbeitet. Durch Externalisierung eines Teils der Verwaltungsausbildung bietet das Bundesland Niedersachsen in dem Zusammenhang eine diskussionswürdige Alternative, die systematisch behandelt wird. Die im Gefolge des Bologna-Prozesses ergangenen Beschlüsse auf ministerieller Ebene haben sowohl das deutsche Hochschulrahmenrecht als auch die föderale Neuordnung des Laufbahnrechts im Zuge der Föderalismusreform I entscheidend beeinflusst. Gleichwohl beharren die meisten Fachbereiche der exemplarisch untersuchten Bildungsstätten im administrativen Sektor entgegen einer KMK-Empfehlung aus dem Jahr 2000 auf die Beibehaltung einer obsoleten Diplomierung. Bereits zwei Jahre vor Ingangsetzung des Bologna-Prozesses betrachtete die Literatur eine solche Bildungseinrichtung u. a. als (anachronistische) „Schule mit dem Charakter einer Einprägeanstalt“ (Erwin Quambusch). Die aufgeworfene Frage, ob diese oder andere Wert- bzw. Vorurteile gerechtfertigt sind oder sich sogar durch weitreichende Negierung des Bologna-Prozesses noch verschärfen, wird ebenso einer (teils hypothetischen) Beantwortung mit perspektivischem Ausblick zugeführt.
Aufgezeigte Bachelorisierungshemmnisse und -stigmata gilt es schließlich nach Ansicht des Verfassers im Einklang mit der einhelligen Meinung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst (FHöD) zu beheben, um als FHöD im Wettbewerb um gute Studienbewerber auf Dauer bestehen zu können, die Herauslösung aus dem allgemeinen Hochschulbereich nicht zu riskieren, den Anschluss an den europäischen Hochschulraum herzustellen und letztlich dem Fortentwicklungspostulat des Art. 33 Abs. 5 GG bezüglich einer zeitnahen Modernisierung der Verwaltungsausbildung gerecht zu werden.weiterlesen