Die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§§ 741-758 BGB)
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Randolf Schnorr beschäftigt sich mit der richtigen Erfassung der Bruchteilsgemeinschaft als gemeinschaftlicher Rechtszuständigkeit und als Ausfluß von Ansprüchen und Befugnissen sowie deren Begrenzung unter den Teilhabern. Entgegen der heute vorherrschenden Tendenz eines primär schuldrechtlichen Verständnisses der Gemeinschaft erarbeitet er ein dingliches Gemeinschaftsmodell, welches mit der Bezeichnung "Relativierung dinglicher Befugnisse" plastisch gemacht wird. Dieses beruht zum einen auf einer Neubewertung der geschichtlichen Grundlagen des Instituts, zum anderen auf der strikten Durchführung des Grundsatzes der Privatautonomie der Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft. Die dabei erzielten Ergebnisse sind von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie betreffen unter anderem die Tragweite der Verpflichtung der Teilhaber zur Schonung des gemeinschaftlichen Gegenstands, die Geltung des Spezialitätsprinzips und die Zulässigkeit eines Anteilverzichts. Die Arbeit ist dabei im wahren Sinne des Wortes als Monographie angelegt. Es geht dem Autor um die geschlossene und stimmige Erarbeitung eines neuen Gemeinschaftsmodells.weiterlesen
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