Die Gemeinschaftlichkeit der Beweismittel
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Das österreichische Zivilprozessrecht kennt unter dem Schlagwort von der Gemeinschaftlichkeit der Beweismittel ein allgemeines Prinzip, nach dem eine Prozesspartei in gewissem Umfang auch zur Mitwirkung und Unterstützung des Prozessgegners verpflichtet ist. Zwei Fallkonstellationen sind hier denkbar: Zum einen kann der Gegner ein Beweismittel im Prozess angeboten haben und dieses Beweisanbot dann wieder zurückziehen. Hier ist fraglich, ob eine solche Zurückziehung (häufig auch als Verzicht auf das Beweismittels bezeichnet), überhaupt möglich ist und - bejahendenfalls - bis zu welchem Zeitpunkt sie erfolgen kann.
Zum anderen ist an Fälle zu denken, in denen die beweisbelastete Partei selbst ein Beweismittel anbieten will, jedoch nicht in der Lage ist, die Beweisaufnahme zu ermöglichen, weil, um dieses Beweismittel beizubringen, die Mitwirkung des Gegners erforderlich ist. Klassisch ist der Fall, dass der Beweis mithilfe einer Urkunde geführt werden soll, welche sich beim Gegner befindet, so dass die Partei sie nicht vorlegen kann.
Einer jener Tatbestände, in denen das Zivilverfahrensrecht den Parteien eine solche Mitwirkungspflicht auferlegt, sind die gemeinschaftlichen Urkunden. Die Arbeit widmet sich der Auslegung und Analyse dieses Tatbestands.weiterlesen
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