Die Grenzen der Gläubigerautonomie
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Der Insolvenzplan wurde konzipiert, um den Beteiligten des Insolvenzverfahrens größtmögliche Freiheit bei der Bewältigung der Insolvenz einzuräumen. Beispielsweise können Forderungskürzungen, Verwertungshandlungen und sogar gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen gemeinsam in einem Insolvenzplan geregelt werden. Indes ist die Gestaltungsfreiheit der Planbeteiligten nicht unbegrenzt, wie Praktiker in einer Reihe von Gerichtsentscheidungen feststellen mussten.
Der Verfasser unternimmt es, die Grenzen der Regelungsbefugnis der Beteiligten im Insolvenzpanverfahren zu erkunden und in ein stimmiges Gesamtbild zu bringen. Er analysiert systematisch die Insolvenzplanvorschriften und legt diese aus. Sodann nutzt er sie, um unter Einbeziehung des Meinungsstands in Rechtsprechung und Literatur zum Thema die Dispositivität der übrigen Vorschriften der Insolvenzordnung zu prüfen. Zuletzt leitet er hieraus praktisch handhabbare Leitlinien für Planersteller ab, mit denen sich im Einzelfall prüfen lässt, ob eine Planregelung zulässig ist oder nicht. In diesem Zuge trägt er auch zur weiteren dogmatischen Durchdringung dieses Rechtsinstituts bei.weiterlesen
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