Nehmen Geschäftsleiter nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen vor, droht ihnen unter anderem die Haftung für masseschmälernde Zahlungen. Die bis 2020 im GmbHG, AktG, GenG und HGB normierte und zum 1.1.2021 in die InsO verschobene Haftung weist hohe praktische Relevanz und diverse juristische Probleme auf.
Die vorliegende Dissertation widmet sich dieser Haftung und analysiert umfassend insbesondere die problematischen Fragen der Rechtsnatur, des Zahlungsbegriffs, der Sorgfaltsausnahme und der Pflichtenkollisionen und gibt in jedem Kapitel einen Ausblick auf die (zum Zeitpunkt der Verfassung noch nicht beschlossenen) Veränderungen durch die Überführung in die InsO.weiterlesen