Der Autor widmet sich dem Thema der Handlungsautonomie des Stiftungsvorstands in einem Vergleich zwischen Österreich und Liechtenstein.
Behandelt werden die Möglichkeiten, mit welchen der Stifter Einfluss auf die Tätigkeit des Leitungsorgans der Stiftung ausüben kann – direkte und indirekte Instrumentarien, die eine Beeinflussung des Handelns des Stiftungsvorstands ermöglichen:
• Mitwirkungs- und Kontrollrechte,
• Stiftungszweck, Geschäftsordnungen und Reglemente,
• Informations- und Auskunftsrechte,
• Änderung der Stiftungserklärung, Bestellungs- und Abberufungsrechte,
• Vergütung des Stiftungsvorstands.
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