Wissenschaftliche Untersuchung der Kreation von Verwaltungsorganen
Organisationsgewalt ist die Befugnis, die staatliche Organisation durch Rechtsakte zu gestalten. Sie ist nach den Regelungen der Bundesverfassung in zweifacher Hinsicht geteilt: Zum einen zwischen Verwaltung und Gesetzgebung, zum anderen kommt Bund und Ländern, als Ausdruck ihrer Staatlichkeit, jeweils die Organisationsgewalt über ihre "eigenen" Organe zu.
Die Untersuchung ordnet die einzelnen Schritte der Kreation von Verwaltungsorganen - die Errichtung, die Zuweisung von Zuständigkeiten und die Einrichtung - jeweils der Gesetzgebung und der Verwaltung sowie den Kompetenzen von Bund und Ländern zu. Das betrifft einerseits die Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Organisation vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips, andererseits erfolgt eine Subsumtion der Kreationsschritte unter die Organisations-, die Materien-, die Dienstrechts- und die Verfahrensrechtskompetenz. Darüber hinaus werden verfassungsrechtliche Determinanten der Organkreation besprochen, wie zB grundrechtliche Fragen.weiterlesen