Die Markenübertragung - die Verfügung über Markenrechte und ihr gutgläubiger Erwerb
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Marken sind nach dem Markengesetz als selbstständige, frei übertragbare Vermögensgegenstände ausgestaltet. Sie stellen häufig ein herausragendes ökonomisches Wirtschaftsgut für den Markeninhaber dar. Eine Möglichkeit, sich diesen, dem Markenrecht innewohnenden Vermögenswert zu Nutze zu machen, besteht in der Übertragung des Markenrechts.
Die Untersuchung befasst sich nach einer kurzen Darstellung der Entwicklung des Markenrechts vom Annex zum Geschäftsbetrieb hin zu einem selbstständigen Vermögensgegenstand mit den Vorschriften betreffend die Übertragung und den Übergang der Marke, insbesondere im Hinblick auf Umfang und Wirkung der Übertragung. Thematischer Schwerpunkt der Arbeit ist die Untersuchung der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs und des Verkehrsschutzes. Es wird begründet, warum de lege ferenda ein gutgläubiger Erwerb von Markenrechten einzuführen ist. Außerdem werden die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Grenzen der Übertragung dargelegt. Eingegangen wird ferner auf die Übertragung des Markenrechts in der Insolvenz, insbesondere auf die Markenverwertungsbefugnis des Insolvenzverwalters hinsichtlich namenstragender Marken, Firmenmarken sowie sicherungsübereigneter Marken. Schließlich werden die Möglichkeiten der Aktivierung der Marke als immaterieller Vermögenswert in der Bilanz erörtert.weiterlesen
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