Die Musterungslisten des Herzogtums Sachsen-Altenburg
2 Bände / 1848 - 1866
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Band 70:
Die Musterungslisten des Herzogtums Sachsen-Altenburg 1. Teil: 1848-1856
Band 71:
Die Musterungslisten des Herzogtums Sachsen-Altenburg 2. Teil: 1857-1866
Die Präsentation der Bände 68 und 69 mit den Musterungslisten der Jahre 1819 bis 1847 und deren Anklang bei den Familienforschern haben die Autoren ermutigt, die anschließenden Musterungslisten der Jahrgänge 1848 bis 1866 zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
Das vorliegenden Bände enthalten unter einer fortlaufenden Nummer 13267 Namen der Gemusterten und deren Herkunftsorte aus dem Herzogtum Sachsen-Altenburg, Ost- und Westkreis.
Im Kapitel „1. Einführung“ werden einige Anmerkungen zu dieser Musterungszeit vorangestellt:
1.1 Die Militärpflicht im Herzogtum Sachsen-Altenburg von 1848 bis 1856
Bei den Recherchen nach den gesetzlichen Grundlagen der Militärpflicht im Herzogtum wurde festgestellt, dass das Gesetz, die Militärpflicht betreffend, vom 21. Februar 1835 im Zeitraum von 1835 bis 1855 gültig war und mit seinen 92 Paragraphen die Militärpflicht geregelt hat. Es wurden deshalb wesentliche Paragraphen auszugsweise wiedergegeben. Originalauszüge wurden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
1.2 Die Herzöge in der Zeit von 1848 bis 1856
Hier werden die in dieser Zeit regierenden drei Herzöge vorgestellt.
Das Kapitel „2. Quellenverzeichnis“ nennt die Quellen im Thüringischen Staatsarchiv in Altenburg.
Im Kapitel „3. Namen der Musterungslisten 1848–1856“ dieses Bandes wurden die in diesem Zeitraum genannten Namen der Gemusterten alphabetisch, aber nicht phonetisch, geordnet. Daher ist es sinnvoll, auch nach anderen Schreibweisen des Namens zu suchen (die alphabetische Ordnung ersetzt das Personenregister).
Das Kapitel „4. Ortsregister der Musterungslisten 1848–1856“ enthält alle in den Musterungslisten erwähnten Orte. Innerhalb der Orte werden noch einmal die in der Namensübersicht (Kapitel 3) aufgeführten Namen mit Hinweis auf die o. g. lfd. Nr. genannt.
Der vorliegende Band ist eine Fortführung der beiden Bände 68 und 69 (Zeitraum von 1819 bis 1847). Alle Bände können unabhängig voneinander benutzt werden. Es wird von den Autoren darauf hingewiesen, dass die Musterungslisten aus der Transkription von Dokumenten entstanden sind und somit Unsicherheiten aufweisen können.
Die Autoren bedanken sich an dieser Stelle bei der Archivleiterin des ThStA Altenburg, Frau Oberarchivrätin Doris Schilling, sowie deren Mitarbeitern für die Unterstützung bei der Erstellung des Manuskriptes.weiterlesen
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